| Impressum | Bahnhof Wörth: 55 Fahrrad-Stellpätze (35 in überdachten Fahrradständern, 20 in Fahrradboxen) | Boxen frei für jedermann, siehe Benutzerhinweise |
||
| Berg | ||||
| Bellheim | Eintrag in Vorbereitung | |||
| Germersheim | ||||
| Jockgrim | ||||
| Hagenbach | ||||
| Kandel | ||||
| Lingenfeld | ||||
| Neuburg | ||||
| Rheinzabern | ||||
| Rülzheim | ||||
| Sondernheim | ||||
| Schaidt | Fahrradboxen für Stadtbahnkunden Da in der Vergangenheit die Fahrradboxen bei den Stadtbahnhaltestellen teilweise unberechtigt belegt wurden, hat die Stadt nun Schilder mit der Benutzungsordnung angebracht. Es ist untersagt ist, die Boxen als Lager zu benutzen oder sie für den nächsten Tag zu reservieren. Die Einhaltung der Regeln |
wird kontrolliert, unberechtigt belegte Boxen werden geöffnet. Benutzungsordnung für Fahrradboxen: Die Fahrradboxen stehen den Fahrgästen der Stadtbahn unentgeltlich zur Verfügung. Während der Belegung mit einem Fahrrad darf die Box mit einem Vorhängeschloss gesichert werden. Es ist untersagt, eine unbelegte Fahrradbox zu verschließen. | Des weiteren wird untersagt, Fahrradboxen über einen längeren Zeitraum dauernd zu nutzen. Bei Zuwiderhandlung wird das Schloss entfernt. Ein Anspruch auf Kostenersatz für das entfernte Schloss besteht nicht. Eine Haftung seitens der Stadt Wörth am Rhein bei Diebstahl oder Beschädigung wird ausgeschlossen. 3. Aug. 2006, Stadtverwaltung Wörth am Rhein | Stand: 08.2006 |
| Steinweiler | ||||
| Winden | ||||
| Wörth | ||||
| Sonstige | ||||